Bank- und Leasingrecht

Wir betreuen Banken und Leasinggesellschaften in allen Fragen des Bank- und Leasingrechts. Als Berater von Automobilfinanzierern sind wir außerdem mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Absatz von Kraftfahrzeugen befasst.
 
Neben der außergerichtlichen Beratung in Vertragsangelegenheiten ist der professionelle Einzug von Forderungen aus Finanzierungsgeschäften aller Art ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
 
Im Rahmen der Übernahme des Forderungsmanagements begleiten wir zudem die Verwertung von Sicherheiten und nehmen Gläubigerrechte bei Schuldnerinsolvenzen wahr.
 
Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten bei der Optimierung von betrieblichen Arbeitsabläufen und führen Schulungen für deren Mitarbeiter durch.