
Dr. Michael Mensching
Dr. Michael Mensching studierte an der Universität in Bonn und ist seit 1996 als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig. Davor arbeitete er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag.
Dr. Mensching ist schwerpunktmäßig in der arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessführung tätig. Er berät Unternehmen ebenso wie Betriebsräte in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Führungskräften bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen und Abfassung von Aufhebungsverträgen.
Darüber hinaus ist Dr. Mensching im Bank- und Leasingrecht spezialisiert.
Dr. Mensching ist außerdem als Referent im Arbeits- und im Wirtschaftsrecht tätig.
Dr. Mensching ist schwerpunktmäßig in der arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessführung tätig. Er berät Unternehmen ebenso wie Betriebsräte in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Führungskräften bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen und Abfassung von Aufhebungsverträgen.
Darüber hinaus ist Dr. Mensching im Bank- und Leasingrecht spezialisiert.
Dr. Mensching ist außerdem als Referent im Arbeits- und im Wirtschaftsrecht tätig.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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